Boltigen
Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Boltigen Los 7
Das Vermessungswerk der Gemeinde Boltigen ist im Gebiet Oberried-Tubelal-Boltigen-Adlemsried-Sätteli-Fürsteini-Chlattmatt-Ey-Reidenbach-Gride-Eschi-Weissenbach-Garstatt-Beret-Zimmerbode-Schobersfang-Toffelsweid-Bruch-Eggmattli-Oberried erneuert worden.
Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der Amtlichen Vermessung liegen
vom 29. Juli 2010 bis 29. August 2010
in der Gemeindeverwaltung Boltigen öffentlich auf (Gesetz über die Amtliche Vermessung AVG, Artikel 27, Absatz 1).
Während der Dauer der Auflage besteht die Möglichkeit, die aktualisierten Pläne für das Grundbuch mit den farbigen Bodenbedeckungsflächen im Internet unter dem Link www.geo-thun.ch/de/boltigen zu betrachten und auszudrucken.
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen 2009/46, 2010/2 und 2010/5 hängig.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (AVG, Artikel 27, Absatz 2).
Am 20. August 2010 von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr wird Herr Dütschler, Ingenieur-Geometer im Auflagelokal zur Auskunfterteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die Amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
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